Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40664
LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06 (https://dejure.org/2007,40664)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2007 - 27 O 1068/06 (https://dejure.org/2007,40664)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2007 - 27 O 1068/06 (https://dejure.org/2007,40664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,40664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 149/58

    Auskunftspflicht des AG, Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten des

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06
    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit ist davon auszugehen, dass grundsätzlich niemand ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, den von ihm bewirkten Zustand der Rufbeeinträchtigung aufrechtzuerhalten, wenn die beanstandeten Äußerungen sich als unwahr herausgestellt haben (BGH NJW 1958, 1043; 59, 2011; Wenzel- Gamer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdz. 13.25).
  • BGH, 25.04.1958 - I ZR 97/57

    Blanko-Verordnung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06
    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit ist davon auszugehen, dass grundsätzlich niemand ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, den von ihm bewirkten Zustand der Rufbeeinträchtigung aufrechtzuerhalten, wenn die beanstandeten Äußerungen sich als unwahr herausgestellt haben (BGH NJW 1958, 1043; 59, 2011; Wenzel- Gamer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdz. 13.25).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06
    Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (BGH NJW 1996, 1131, 1133 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 m. w. Nachw.).
  • LG Hamburg, 17.03.2011 - 325 O 217/10

    Unterlassungsanspruch einer im Medienrecht tätigen Kanzlei gegen den Betreiber

    d) "Die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren: 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06".

    27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, ".

    Des Weiteren sei auch die Äußerung "die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren" unzutreffend, soweit in der nachfolgenden Auflistung der (durch Aktenzeichen benannten) Streitigkeiten die Verfahren 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06 und 324 O 521/06 angegeben seien.

    f) "Die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren: 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 213/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06".

    Die Behauptung, dass die Klägerin die Verfahren 324 0 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06 verloren habe, ist falsch.

    Hinsichtlich der Verfahren 27 O 1068/06, 27 O 1067/06 und 27 O 1057/06 hat die Klägerin vorgetragen, dass sie diese Verfahren für ihre Mandantin in der ersten Instanz fast vollständig gewonnen habe (Urteile Anl. K 21, K 22 und K 23).

    In den anschließenden Berufungsverfahren seien dann zwei Vergleiche (ein Vergleich betreffend die in der Verhandlung verbundenen Verfahren 27 O 1068/06 und 27 O 1067/06, [Prot. Anl, K 24 = Anl. K 25], ein Vergleich betreffend das Verfahren 27 O 1057/06, ([Prot. Anl. K 26]), diese zugleich auch zur Erledigung der vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren, geschlossen worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht